Krona Kachelöfen erfüllen die 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung. Sie dürfen daher nach aktueller Gesetzeslage unbegrenzt, ohne Einschränkungen und ohne Verpflichtung zu späteren Nachrüstungen auch nach dem 31.12.2024 installiert und betrieben werden.
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7, Rue de la Charmille
67610 La Wantzenau
+33 (0) 608 820 747
 






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